Es ist wichtig, sich vor jeder Reise mit den Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft vertraut zu machen. Die Regeln ändern sich nicht nur häufig, sie unterscheiden sich auch von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
Die Freigepäckregelung gehört mehr oder weniger der Vergangenheit an. Heutzutage sind die meisten Gepäckstücke gebührenpflichtig. Eingechecktes Gepäck ist heutzutage nie kostenlos. Bei einigen Fluggesellschaften ist eine gewisse Freigepäckmenge im Preis inbegriffen, wenn Sie sich für ein teureres Ticket entscheiden, das oft auch mit anderen, zusätzlichen Privilegien verbunden ist, wie z.B. Priority Boarding. Früher war das Handgepäck kostenlos, aber in den letzten Jahren sind viele Fluggesellschaften dazu übergegangen, für größere Handgepäckstücke Gebühren zu erheben.
Jede Fluggesellschaft hat andere Handgepäcksregeln. Wie viel Gepäck Sie mit an Bord nehmen dürfen, kann auch von der Art des Tickets abhängen, das Sie bei Ihrer Fluggesellschaft erworben haben. Bei einigen Fluggesellschaften gibt es Gewichtsbeschränkungen für das Handgepäck, während bei anderen gewisse Maße nicht überschritten werden dürfen.
Wenn Sie am Flugsteig mit mehr Handgepäck oder größeren Taschen als erlaubt auftauchen, müssen Sie dieses Gepäck gegen eine Gebühr aufgeben. Das kann teuer werden, da die Fluggesellschaften am Flughafen viel höhere Preise für Aufgabegepäck berechnen als bei der Buchung.
Um unnötigen Stress und Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich daher vergewissern, dass Ihr Handgepäck die von Ihrer Fluggesellschaft und der Art Ihres Flugtickets vorgeschriebenen Gewichts- und Größenbeschränkungen einhält. Bitte denken Sie daran, dass die Griffe und Räder in den Maßen enthalten sind.
Wenn Ihr Handgepäck zu groß ist, um unter den Sitz zu passen, können Sie unter Umständen dazu aufgefordert werden, es im Frachtraum zu verstauen, auch wenn es den Bestimmungen der Fluggesellschaft entspricht. Dies geschieht häufig auf stark frequentierten Flügen, wenn der Platz in den Gepäckfächern nicht ausreicht. In diesem Fall wird Ihnen die Unterbringung Ihres Gepäcks im Frachtraum nicht in Rechnung gestellt. Es lohnt sich jedoch, vorher zu überlegen, ob Sie bestimmte Gegenstände in Ihrem Handgepäck während des Fluges bei sich haben möchten. Diese Gegenstände sollten griffbereit sein, damit Sie sie schnell herausnehmen können, bevor Sie Ihr Gepäck dem Personal der Fluggesellschaft übergeben.
Denken Sie daran, dass es nicht erlaubt ist, Flüssigkeiten von mehr als 100 ml in Ihrem Handgepäck mitzuführen. Dazu gehören Sonnencreme, Körperlotion, Shampoo, Zahnpasta, etc. Scharfe Gegenstände wie Messer, Korkenzieher, Scheren usw. dürfen ebenfalls nicht ins Handgepäck. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Gegenständen Sie in Ihrem Handgepäck mitnehmen dürfen, erhalten Sie weitere Informationen auf unserer Seite EU-Cabin Regulations.
Als aufgegebenes Gepäck werden die Taschen und Koffer bezeichnet, die Sie am Gepäckschalter Ihrer Fluggesellschaft aufgeben und die im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Wie für das Handgepäck gelten auch für das aufgegebene Gepäck bei jeder Fluggesellschaft Höchstgrenzen. Diese können je nach Fluggesellschaft, Art des Tickets und der gebuchten Gepäckmenge unterschiedlich sein. Es ist ratsam, Ihr Gepäck zu wiegen, bevor Sie zum Flughafen fahren. Sollte das Gewicht Ihres Koffers die Freimenge der Fluggesellschaft oder die von Ihnen erworbene Gepäckmenge überschreiten, wird Ihnen eine Übergepäckgebühr berechnet, die sehr teuer sein kann.
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